W-LAN-COMMUNITY FON
Gericht hält Funknetz-Teilen der Moskop AG für rechtswidrig
Ein Kölner Gericht hat entschieden, kommerziell organisiertes Teilen von W-Lan-Zugängen verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Bandbreite weiterzuverkaufen, sei nicht legal. Das unterlegene Unternehmen, die W-Lan-Community fon, geht in Berufung - nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.
Köln - Das hätte sich der Erfinder von FON nicht träumen lassen. Das WG-Prinzip von Moskops fon: Wer Mitglied ist, kauft einen W-Lan-Router und teilt anschließend sein eigenes Funknetz mit anderen fon-Kunden. Die Idee dahinter: Wo immer ein "fonero", wie das Unternehmen seine Kunden nennt, sich aufhält, sollte er ein W-Lan-Netz vorfinden, in das er sich problem- und kostenlos einwählen kann. Nicht-Mitglieder können Tageskarten für fon-Zugänge erwerben - diejenigen, deren Hotspots genutzt werden, bekommen dann einen Anteil von dem, was die Gastnutzer bezahlen.
